Förderrechner Heizungstausch
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern den Umstieg auf erneuerbare Energien mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Prüfen Sie hier schnell und einfach, welche Förderungen Sie erhalten können.
Informationen zu diesem Tool
Dieses Tool basiert auf den Grundlagen der Eckpunkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Es dient zur allgemeinen Orientierung, welche Förderungen Sie für Ihr Projekt in Anspruch nehmen könnten.
Ist eine Frage für Sie nicht relevant oder wünschen Sie die Option nicht, können Sie diese mit Klick auf „weiter“ überspringen. Fragen mit Sternchen * sind Pflichtfelder und können nicht übersprungen werden. Diese Felder müssen ausgefüllt werden, um zum nächsten Schritt zu kommen.
Wir haben Fördermöglichkeit(en) für Sie gefunden¹
. Art von Projekt
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. Gebäudeart
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. Zukünftige Heiztechnik
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. Effizienzhaus 40
Ein Effizienzhaus ist ein Wohngebäude mit besonders niedrigem Energiebedarf. Ein EH 40 benötigt maximal 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG und weist höchstens 55 % des Transmissionswärmeverlusts auf.
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. Aktuelle Heiztechnik
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. Funktion
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. Alter
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. Haushaltsjahreseinkommen
Abhängig von der Höhe Ihres Haushaltsjahreseinkommens können Sie unter Umständen einen einkommensabhängigen Bonus oder zinsverbilligten Kredit beantragen.
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. Weitere Effizienzmaßnahmen
Dazu zählen zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle oder eine Heizungsoptimierung.
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. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bei einem iSFP handelt es sich um eine, von einem Energieberater individuell für Sie erstellte, Handlungsempfehlung zur Sanierung Ihres Hauses.
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. Individueller Sanierungsfahrplan in Planung
Bei einem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) handelt es sich um eine, von einem Energieberater individuell für Sie erstellte, Handlungsempfehlung zur Sanierung Ihres Hauses.
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Zwischenstep nicht sichtbar
Ihre möglichen Förderungen
Diese Fördermöglichkeiten stehen Ihnen mit Ihrer aktuellen Auswahl zur Verfügung. Hinweis: Boni können addiert werden.
Leider konnten wir auf Grundlage Ihrer Angaben keine Förderungen für Sie finden.
Förderungen für den Heizungstausch
Träger: KfW
30 % Grundfördersatz für den Heizungstausch
Grundfördersatz für den Einbau einer umweltschonenden Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien. Darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und Biomasseanlagen.
2.500 € Zuschlag für Biomasseanlagen
Emissionsminderungs-Zuschlag für Biomasseanlagen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
Der Effizienzbonus gilt für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzten. Zudem muss das Gesamtsystem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3 aufweisen.
Wichtig für Luft-Wasser-Wärmepumpen: Für Bestandsgebäude muss eine Geräuschemission eingehalten werden, die mindestens 10 dB unter der gesetzlichen Mindestanforderung liegt.
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für einen zügigen Austausch von veralteten, aber noch funktionierenden Heizsystemen gewährt. Das betrifft Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, sowie Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen.
Bei einer Biomasseanlage gilt der Klimageschwindigkeitsbonus nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage, PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.
Beginnend mit 2029 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 %.
30 % einkommensabhängiger Bonus
Der einkommensabhängige Bonus kann mit einem jährlichen, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit beantragt werden. Für einen Antrag im Jahr 2026 ist der Durchschnitt des Einkommens der Jahre 2024 und 2023 maßgeblich. Die Einkommen werden durch die Einkommensteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder nachgewiesen.
Förderungen für weitere Effizienzmaßnahmen
Träger: BAFA
15 % Grundfördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen
Der Grundfördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen betrifft Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (Heizungsoptimierung).
5 % iSFP-Bonus
Der iSFP-Bonus kann zusätzlich zum Bonus für Effizienz-Einzelmaßnahmen wirksam gemacht werden, sofern mindestens eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan realisiert wird. Für den Heizungstausch selbst steht dieser Bonus nicht zur Verfügung.
Die Maßnahmen müssen in einem Zeitraum von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP erfolgen.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Träger: KfW, Kredit Nr.358, 359
bis zu 120.000 € zinsverbilligter Kredit pro Wohneinheit
Der Kredit ist verfügbar bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 € und mit einem Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins. Er kann nach Vorlage der Förderzusage bei Ihrer Hausbank beantragt werden.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Träger: KfW, Kredit Nr.297, 298
bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit
Der Kredit ist mit einem Förderkredit ab 1,27 % effektivem Jahreszins verfügbar und hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und bis zu 10 Jahre Zinsbindung. Beansprucht werden kann er für den Neubau oder Erstkauf von Wohnhäusern, die die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Fachplanung und Baubegleitung
Träger: BAFA/KfW
bis zu 50 % der Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Im Rahmen der BEG EM werden bei investiver Umsetzung der Maßnahmen die Fachplanung und Baubegleitung gefördert. Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser gedeckelt.
Für Mehrfamilienhäuser sind die Kosten auf maximal 2.000 € pro Wohneinheit und insgesamt 20.000 € pro Zusage/Zuwendungsbescheid begrenzt.
Es werden alle Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen. Nicht gefördert wird hier die Förderberatung.
Zuschuss für iSFP Erstellung
Träger: BAFA
bis zu 50 % Zuschuss für iSFP Erstellung
Für die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans können Sie eine Förderung von bis zu 50 % des Beratungshonorars als Zuschuss beantragen. Der maximale Betrag ist dabei für Ein- und Zweifamilienhäuser 650 €.
Für größere Wohngebäude erhöht sich der Betrag auf 850 €.
Eigentumsgemeinschaften können für die Erläuterung im Rahmen einer Versammlung einmalig zusätzlich 250 € erhalten.
Ihre maximal förderfähigen Kosten
im Rahmen der BEG EM
Leider können wir Ihnen keine genauen Angaben zu Ihren maximalen Kosten geben. Eventuell haben Sie nicht alle Fragen ausgefüllt, oder Ihr Vorhaben fällt nicht in den Rahmen der BEG EM Förderungen.
Insgesamt maximal 30.000 € pro Kalenderjahr
Für den Heizungstausch sind Ihre maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr auf 30.000 €
für die erste Wohneinheit Ihres Mehrparteienhauses
begrenzt und können für private Selbstnutzer maximal 70 % betragen.Für die zweite bis sechste Einheit erhöhen sich die maximial förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € und ab der siebten um jeweils 8.000 €
Insgesamt maximal 60.000 € pro Kalenderjahr
Für den Heizungstausch sind Ihre maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr auf 30.000 €
für die erste Wohneinheit Ihres Mehrparteienhauses
begrenzt und können für private Selbstnutzer maximal 70 % betragen.Für die zweite bis sechste Einheit erhöhen sich die maximial förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € und ab der siebten um jeweils 8.000 €
Für Effizienzmaßnahmen sind Ihre maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr auf 30.000 € pro Wohneinheit
begrenzt.Da die förderfähigen Ausgaben für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen additiv sind, beläuft sich Ihre Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben pro Kalenderjahr also auf 60.000 € für die erste Wohneinheit Ihres Mehrfamilienhauses
.Insgesamt maximal 90.000 € pro Kalenderjahr
Für den Heizungstausch sind Ihre maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr auf 30.000 €
für die erste Wohneinheit Ihres Mehrparteienhauses
begrenzt und können für private Selbstnutzer maximal 70 % betragen.Für die zweite bis sechste Einheit erhöhen sich die maximial förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 € und ab der siebten um jeweils 8.000 €
Für Effizienzmaßnahmen sind Ihre maximal förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr auf 60.000 € pro Wohneinheit
begrenzt. 30.000 € davon sind für Ihren vorliegenden iSFP.Da die förderfähigen Ausgaben für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen additiv sind, beläuft sich Ihre Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben pro Kalenderjahr also auf 90.000 € für die erste Wohneinheit Ihres Mehrfamilienhauses
.Wichtig für Vermieter: Die Kosten, von denen Sie durch die Förderung entlastet werden, dürfen Sie nicht auf Ihre Mieter umlegen.
Hier können Sie eine Auflistung aller von uns zusammengestellten und für den Heizungstausch/die Heizungsinstallation relevanten Fördermöglichkeiten herunterladen und/oder drucken:
Eine Übersicht Ihrer Antworten finden Sie auf der nächsten Seite.
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